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VERKAUFSBEDINGUNGEN


Artikel 1 - Dieser Vertrag betrifft die Vermietung der Gîtes La Marjolaine, Le Safran, Le Romarin und La Sarriette in Montanty.

Gîte La Marjolaine: Dies ist ein Haus, das an das von Safran grenzt, mit sechs Schlafzimmern, 3 Bädern, 2 separaten Toiletten, einer Einbauküche, einem Ess-/Wohnzimmer, einer Waschküche mit Waschmaschine mit eigenem Garten und Terrasse Safran in Montanty.

Gîte Le Safran: Dies ist ein Haus, das an das von La Marjolaine grenzt, mit drei Schlafzimmern, einem Duschbad, zwei Toiletten, einer Einbauküche und einem Esszimmer, einem Wohnzimmer mit eigenem Garten.

Gîte Le Romarin: Es ist ein kleines unabhängiges Haus mit drei Schlafzimmern, Badezimmer, separatem WC und Kochnische, mit eigenem Garten

Hütte La Sarriette:Es ist ein kleines Haus mit separatem Eingang, ausgestattet mit einem Schlafzimmer, einem Badezimmer, Toiletten, einer ausgestatteten Küche und einem Wohnzimmer, mit einem unabhängigen Garten.


Artikel 2Dauer des Aufenthalts : Der Mieter, der diesen befristeten Vertrag unterzeichnet hat, kann unter keinen Umständen Anspruch darauf erheben, am Ende des Aufenthalts in den Räumlichkeiten zu bleiben.


Artikel 3 - Vertragsabschluss : Die Reservierung wird wirksam, wenn der Mieter dem Eigentümer die auf der Vorderseite angegebene Anzahlung sowie eine Kopie des unterschriebenen Vertrags vor dem angegebenen Datum zusendet. Eine zweite Ausfertigung ist vom Mieter aufzubewahren.


Die zwischen den Parteien dieser Urkunde abgeschlossene Vermietung kann in keinem Fall, auch nur teilweise, an Dritte, natürliche oder juristische Personen, ohne schriftliche Zustimmung des Eigentümers weitergegeben werden.

Jeder Verstoß gegen diesen letzten Absatz würde wahrscheinlich zur sofortigen Beendigung des Mietverhältnisses aufgrund des Verschuldens des Mieters führen, wobei das Mietprodukt endgültig vom Eigentümer erworben wird.


Artikel 4 - Stornierung durch den Mieter : Jede Stornierung muss dem Eigentümer mitgeteilt werden.


a) Stornierung vor Ankunft am Standort:

Die Kaution wird dem Mieter zurückerstattet, wenn die Stornierung mindestens 2 Monate vor dem Datum des Aufenthalts erfolgt.

Die Kaution verbleibt beim Eigentümer, wenn die Stornierung weniger als 2 Monate vor dem geplanten Einzugsdatum erfolgt.


Wenn der Mieter nicht innerhalb von 24 Stunden nach dem im Vertrag angegebenen Ankunftsdatum erscheint, wird dieser Vertrag ungültig und der Eigentümer kann über seine Unterkunft verfügen. Die Kaution verbleibt auch beim Eigentümer, der den Restbetrag der Miete verlangt.


b) bei Verkürzung des Aufenthaltes verbleibt der Mietpreis beim Eigentümer. Es erfolgt keine Rückerstattung.


Artikel 5 - Stornierung durch den Eigentümer : Der Eigentümer überweist dem Mieter alle im Voraus gezahlten Beträge.


Artikel 6 - Ankunft : Der Mieter muss an dem Tag ankommen, der in dem in diesem Vertrag genannten Zeitfenster angegeben ist. Bei verspäteter oder verspäteter Ankunft muss der Mieter den Eigentümer benachrichtigen.


Artikel 7 - Zahlung des Restbetrags : Der Restbetrag der Miete wird beim Betreten der Räumlichkeiten bezahlt.


Artikel 8 - Inventar : Ein Inventar wird gemeinsam erstellt und vom Mieter und dem Eigentümer oder seinem Vertreter bei Ankunft und Abreise aus der Gîte unterzeichnet. Dieses Inventar ist die einzige Referenz im Falle einer Streitigkeit bezüglich des Inventars.

Der Sauberkeitszustand der Unterkunft bei Ankunft des Mieters ist im Inventar zu vermerken. In der Hoch- und Hochsaison, wenn der Mieter abreist, wird die Reinigung der Räumlichkeiten bei normaler Nutzung vom Eigentümer durchgeführt, jedoch auf Kosten des Mieters. Diese „Reinigungs""-Option ist für den Mieter während der anderen Saisons optional. Bei anormaler Nutzung der Räumlichkeiten oder außergewöhnlicher Verschmutzung wird der Betrag der zusätzlichen Reinigungskosten dem Mieter nachberechnet.


Artikel 9 - Kaution oder Bürgschaft : Bei der Ankunft des Mieters verlangt der Eigentümer eine Kaution, deren Höhe auf der Vorderseite dieses Vertrages angegeben ist. Nach der widersprüchlichen Erstellung des Ausgangsinventars wird diese Kaution nach Abzug der Kosten für die Wiederherstellung der Räumlichkeiten zurückerstattet, falls Schäden festgestellt wurden.

Im Falle einer vorzeitigen Abreise (vor dem in diesem Vertrag genannten Zeitpunkt), die die Erstellung des Inventars am Tag der Abreise des Mieters verhindert, wird die Kaution vom Eigentümer innerhalb einer Frist von höchstens einer Woche zurückerstattet.


Artikel 10 - Nutzung der Räumlichkeiten : Der Mieter muss die friedliche Art der Vermietung sicherstellen und sie in Übereinstimmung mit der Bestimmung der Räumlichkeiten nutzen.


Artikel 11 - Kapazität : Dieser Vertrag wird für eine maximale Kapazität von 25 Personen geschlossen. Wenn die Anzahl der Mieter die Kapazität übersteigt, kann der Eigentümer die zusätzlichen Personen ablehnen. Jede Änderung oder Beendigung des Vertrages wird auf Initiative des Kunden in Betracht gezogen.


Artikel 12 - Tiere : Dieser Vertrag legt fest, ob der Mieter nicht in der Gesellschaft eines Haustieres bleiben kann. Bei Nichteinhaltung dieser Klausel durch den Mieter kann der Eigentümer den Aufenthalt verweigern.In diesem Fall erfolgt keine Rückerstattung.


Artikel 13 - Versicherung : Der Mieter haftet für alle Schäden, die durch sein Verschulden entstehen. Es muss versichert werden .


Artikel 14 - Zahlung der Nebenkosten : Wasser- und Stromkosten sind in der Hoch- und Hochsaison im Mietpreis enthalten. In den anderen Saisonzeiten werden dem Mieter nur die Stromkosten nachberechnet. Bei anormaler Nutzung können die Gebühren dem Mieter erneut in Rechnung gestellt werden.


Artikel 15 - Streitigkeiten : Jede Beschwerde im Zusammenhang mit der Anmietung wird vom zuständigen Gericht behandelt.